Mit Holz entspannt heizen

Holzfeuerstätten sind weiterhin erlaubt, wie nach Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bestätigt. Das Gesetz hatte viel Verunsicherung bei Verbrauchern ausgelöst. Einzelraumfeuerstätten, wie zum Beispiel Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen, die die aktuellen Bundesimmissionsschutz-Vorschriften erfüllen, sind keinesfalls den Vorgaben des GEG unterworfen, wie viele irrtümlicherweise glaubten. Damit besteht Klarheit – und die Entscheidung für das Heizen mit Holz als CO²-neutralem, regenerativem Brennstoff kann zukunftssicher getroffen werden. Erst kürzlich hat die EU bestätigt, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger gilt.

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